Ein Junge im Sprechzimmer einer Ärztin, kurz vor einer Impfung

Wie wird aus einem Kind ein mündiger Patient oder eine mündige Patientin?
 

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Zum Erwachsenwerden gehört es dazu, dass Kinder lernen, Verantwortung für sich und ihre Gesundheit zu übernehmen. Dies gilt auch für den Arztbesuch. Bei der Entwicklung zu mündigen Patientinnen und Patienten ist es gut möglich, Kinder zu unterstützen – denn es gibt einiges zu beachten.

Jugendliche und ihre gesundheitliche Selbstbestimmung

Länger andauernder schwerer Husten, schlimme Bauchschmerzen oder doch hohes Fieber – am besten gleich zur Arztpraxis. Doch wie ist das eigentlich bei Jugendlichen? Müssen die Eltern mit? Ab wann dürfen Jugendliche allein einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen und über ihre Behandlungen entscheiden?

Einwilligungsfähigkeit als Voraussetzung

Das Stichwort für den eigenständigen Arztbesuch ist die Einwilligungsfähigkeit. Wenn Minderjährige selbst über medizinische Behandlungen entscheiden wollen, muss sie der Arzt oder die Ärztin als einwilligungsfähig einstufen. Sie müssen also in der Lage sein, Nutzen und Risiken einer Behandlung abzuwägen. Dies ist die Voraussetzung dafür, eine wohlüberlegte Entscheidung über die eigene Gesundheit treffen zu können.

Ab wann sind Jugendliche einwilligungsfähig?

Die Einwilligungsfähigkeit wird nicht durch ein bestimmtes Mindestalter definiert, sondern erfolgt durch eine Beurteilung der individuellen Urteilskraft. In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass Jugendliche ab circa 14 Jahren einwilligungsfähig sind. Bei Behandlungen mit besonderer Tragweite, wie großen Operationen, sind weiterhin die Erziehungsberechtigten entscheidungsbefugt. Sie dürfen jedoch keine Entscheidung ohne die Zustimmung des einwilligungsfähigen Jugendlichen treffen. 
Wenn man Jugendlichen frühzeitig das Prinzip der Einwilligungsfähigkeit vermittelt, kann man sie dazu ermutigen, sich aktiv um ihre eigene Gesundheit zu sorgen und Krankheiten behandeln zu lassen. Die Förderung ihrer Kommunikationsfähigkeit kann zusätzlich dazu beitragen, eine kompetente Kommunikation auf Augenhöhe mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin zu ermöglichen. Um die Jugendlichen beim ersten alleinigen Arztbesuch zu unterstützen, haben wir einige Hinweise zusammengetragen.

Die Checkliste für den Arztbesuch

Im Durchschnitt bleiben die Deutschen nur knapp acht Minuten im Behandlungszimmer. In dieser begrenzten Zeit könnte es schwerfallen, an alle wichtigen Fragen zu denken, die man beantwortet haben möchte. Wer mit einem Notizzettel gewappnet ist, steht daher auf der sicheren Seite. Und Spicken ist nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht. Es ist völlig in Ordnung, die eigenen Notizen herauszuholen, mitzuschreiben sowie Nach- und Rückfragen zu stellen.

Eine Orientierung für die Vorbereitung des Arztgesprächs können die sogenannten W-Fragen sein:

  • Wann sind die Beschwerden das erste Mal aufgetreten?
  • Wie fühlt es sich konkret an? Wie lange bleiben die Symptome?
  • Was wurde bereits dagegen unternommen? Was hat geholfen, was nicht?
  • Wo genau tauchen die Schmerzen auf?
  • Wer in der Familie/Sportgruppe/Kollegium ist davon noch betroffen?

Nachfragen lohnt sich

Manchmal ist nicht alles gleich zu verstehen, was die Ärztin, der Arzt sagt. Das könnte unterschiedliche Gründe haben: Aufregung, Unwohlsein oder auch das Ärztelatein. Vielleicht fehlt Jugendlichen auch der Mut, nochmals nachzufragen, oder die Vielzahl an Informationen überfordert sie. Häufig stellt dies eine verpasste Chance dar, da das Nachfragen oder Wiedergeben von Informationen in eigenen Worten ein wichtiges Element eines erfolgreichen Arzt-Patienten-Gesprächs darstellt.

Es gibt keine peinlichen Fragen

Ein offenes Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin könnte schwierig sein. Scham und Unsicherheit können mitunter dazu führen, dass Betroffene gewisse Dinge nicht ansprechen. „Ich habe letzte Woche heimlich geraucht und nun habe ich Halsschmerzen“ oder „Die Freibadsaison steht vor der Tür und ich habe überall schmerzhafte Pickel, was mir sehr unangenehm ist“. Vor allem Jugendliche könnten durch fehlendes Wissen und Erfahrungen verunsichert darüber sein, was sie mit der Ärztin oder dem Arzt besprechen können und dürfen. Umso wichtiger ist es, ihnen zu vermitteln, dass es keine falschen oder peinlichen Fragen gibt – denn Ärztinnen sind es nicht nur gewohnt, sensible Themen zu besprechen, sie sind auch gesetzlich dazu verpflichtet, gut zu informieren. Es empfiehlt sich daher sehr, Jugendlichen beizubringen, dass sie im Arztgespräch nicht nur alles besprechen, sondern immer auch Rückfragen stellen dürfen.

Mit der Ärztin und dem Arzt auf Augenhöhe: Shared Decision Making

Um ein gutes Behandlungsergebnis zu erzielen, ist es wichtig, sich mit der Ärztin oder dem Arzt auf Augenhöhe auszutauschen. Jugendliche sollen eigene Wünsche und Bedürfnisse klar kommunizieren und auf dieser Grundlage eine gemeinsame Entscheidung mit dem Arzt, der Ärztin treffen. Das nennt man Shared Decision Making oder im Deutschen: partizipative Entscheidungsfindung. 
Dahinter steckt der Gedanke, dass man eine Behandlung im Alltag gewissenhafter umsetzt, wenn man sich selbst mit dafür entschieden hat. Der Behandlungsweg wird also nicht von der Ärztin oder dem Arzt vorgegeben, sondern bei aktiver Teilnahme der Patientin oder des Patienten gemeinsam gestaltet. Denn diese sind die Fachleute für ihre eigenen Gedanken, Sorgen, Fragen und Erwartungen, während die Ärztinnen und Ärzte das nötige Wissen für die medizinische Behandlung mitbringen. 

Quellen

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Bittner J, Jonietz A, Kersten A. Der Nächste, bitte!: Eine Anleitung für Ihren Arztbesuch. Dresden: „Was hab‘ ich?“ gemeinnützige GmbH; 2013.

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Schmidt-Kaehler S, Vogt D, Berens E-M, Horn A, Schaeffer D. Gesundheitskompetenz – verständlich informieren und beraten: Material- und Methodensammlung zur Verbraucher- und Patientenberatung für Zielgruppen mit geringer Gesundheitskompetenz: Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften; 2017.

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Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. ( Bd. 2013); 2013.

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Braun B, Marstedt G. Partizipative Entscheidungsfindung beim Arzt: Anspruch und Wirklichkeit. Gesundheitsmonitor 2014:107–31.

Stand: 31.08.2025

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